Fördermittel

Einzelmaßnahmen

                                                                                                                                                                                                                        Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sind Einzelmaßnahmen die meist beantragte Förderung. Egal ob sie nur eine Einzelmaßnahme umsetzen möchten oder eine Komplettsanierung mit Sanierungsfahrplan in viele Einzelmaßnahmen zeitlich strecken.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden:
  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung;
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien

Heizungsoptimierung

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Aktuelles Thema

Heizungstausch

Bereits jetzt wird der Tausch über Einzelmaßnahmen gefördert. Dieser Abschnitt konzentriert sich auf das aktuelle Thema ab 2024 und eine mögliche Verpflichtung. Die Förderungen ändern sich allerdings noch und sind nicht endgültig beschlossen!

Die bisherige BEG-Förderung soll für das Heizen mit erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden – Eigentümer erhalten künftig Zuschüsse und auch wieder Förderkredite. Der Sockelbetrag beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich zu dieser Grundförderung sind weitere Zuschläge möglich. Maximal 70 Prozent Förderung sollen möglich sein.

Sanierungskredit

Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Gebäudes steht Ihnen auch auch die Möglichkeit der Finanzierung über einen KFW-Kredit zur Verfügung.

Nach der Bewertung des IST Zustands des Gebäudes wird ein Sanierungsziel festgelegt. Je nachdem welche Gebäudeenergiestandard Ihre Bestandsimmobilie / die sanierte Immobilie erreichen kann, wird auf die Kredithöhe ein Tilgungszuschuss nach Abschluss der Sanierung gewährt.

Als Energieberater kann ich Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ und nach Abschluss der Umsetzung die „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen.

Die Leistungen des Energieberaters wird ebenfalls mit 50 % gefördert und dürfen auch schon vor Antrag in Anspruch genommen werden. (aktuell ausgesetzt)

Die Frage, ob die Kredit- oder Zuschussvariante für Sie mehr Sinn macht, können wir nicht abschließend beantworten. Denn egal ob eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme, die Finanzierung hängt von ihren persönlichen Umständen und Gegebenheiten ab. Diese Erfragen wir im Rahmen der energetischen Beratung nicht.

KFW Wohngebäude Kredit (261)

Kontakt

Was kann ich Für sie tun?

Danke, dass Sie EnerSpar besucht haben und Interesse an meinen Dienstleistungen haben. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden.

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